Wahlpflichtfach Niederländisch
Das Fach Niederländisch
Unsere Schülerinnen und Schüler leben in der EUREGION, die durch ihre Grenzlage und die damit verbundene Nähe zu den Niederlanden sehr besonders ist. Die Schülerinnen und Schüler „erfahren“, wie interessant dieser Grenzraum ist und vor allem, welche Möglichkeiten er - auch im Bereich Studium und Beruf - für sie bietet.
Die Herta-Lebenstein-Realschule nimmt ihren „euregionalen“ Bildungsauftrag darum sehr ernst und bietet ihren Schülerinnen und Schülern deshalb seit nunmehr 25 Jahren die Möglichkeit, die Nachbarsprache Niederländisch bis zum Sprachniveau B1 zu erlernen. Der Erwerb der Nachbarsprache durch die junge Generation ist denn auch die Basis der grenzüberschreitenden Verständigung und Zusammenarbeit. Neben dem fachgerechten Niederländischunterricht bieten wir den Schülerinnen und Schüler viele Möglichkeiten, ihre Nachbarsprache auf vielfältige Weise durch persönliche Kontakte mit unseren niederländischen Partnern anzuwenden. Gleichzeitig wird das interkulturelle Lernen gefördert und werden die interkulturellen Kompetenzen erlernt.
Um den Schülerinnen und Schülern eine solide Basis für die Wahl des Faches Niederländisch geben zu können und die Nachbarsprache kennen zu lernen, können sie im zweiten Schulhalbjahr der Klasse 6 einen einstündigen Kennenlernkurs belegen. Wer sich nach der erfolgreichen Teilnahme an diesem Kurs für die Fremdsprache Niederländisch entscheidet, legt sich damit für den Wahlpflichtbereich „fremdsprachlich“ ab Beginn der Jahrgangsstufe 7 fest. Niederländisch wird dann, neben Mathe, Deutsch und Englisch, als 4. Hauptfach bis zum Ende der Klasse 10 fortgeführt.
Anzahl der Kursarbeiten
| 1. Halbjahr | 2. Halbjahr | |
Kurs 7 FN | 3 | 3 |
Kurs 8 FN | 3 | 2 |
Kurs 9 FN | 2 | 2 |
Kurs 10 FN | 2 | 2 |
Leistungsbeurteilung
Bei der schriftlichen Leistungsüberprüfung können grundsätzlich geschlossene, halboffene und offene Aufgaben eingesetzt werden. Der Anteil der offenen Aufgaben soll im Laufe der Lernzeit steigen. Bei der Notenbildung für offene Aufgaben kommt der sprachlichen Leistung in der Regel ein etwas höheres Gewicht zu als der inhaltlichen Leistung. Die sprachliche Leistung misst sich an:
- einem abwechslungsreichen Wortschatz,
- der Komplexität und Variation des Satzbaus,
- der grammatischen Korrektheit,
- der sprachlichen Klarheit,
- der gedanklichen Stringenz / dem sinnvollen Aufbau,
- der Sprachrichtigkeit (abhängig davon, inwieweit sie die Kommunikation / das Verständnis beeinträchtigt).
Zum Beurteilungsbereich sonstige Leistungen zählen:
- die kontinuierliche Beobachtung der Leistungsentwicklung im Unterricht, also die Teilnahme am Unterrichtsgeschehen mit kommunikativem Handeln, schriftliche Sprachproduktion und vor allem mündliche Beiträge sowie kooperative Leistungen im Rahmen von Gruppenarbeit,
- die punktuelle Überprüfung einzelner Kompetenzen, u.a. kurze schriftliche Übungen, Wortschatzkontrolle, Überprüfung des Hör- und Leseverstehens, vorgetragene Hausaufgaben.